Wirtschaftsprüfung


Dipl.Kfm. Jan Kosbab, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

  • Durchführung von freiwilligen und gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen (§§ 316ff HGB)
  • Prüfung von Körperschaften des öffentlichen Rechts, auch aus dem Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung, auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Sonderregelungen (SGB IV, HGrG)
  • Vereine und vergleichbare Einrichtungen aus dem gemeinnützigen, caritativen und kirchlichen Umfeld auch auf der Grundlage von haushaltsrechtlichen Vorschriften (z. B. Privatschulgesetze, Kirchenrecht)
  • Beratung und Prüfung im Zusammenhang mit den aktuellen Kreditvergabebstimungen der Banken ("Basel II", § 18 KWG)
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung

Auch eigentlich freiwillig durchgeführte Prüfungen können aus einer verpflichtenden Notwendigkeit heraus durchzuführen sein. Ein hochaktuelles Beispiel hierzu sind Jahresabschlussprüfungen, welche die kreditgebenden Banken in letzter Zeit vermehrt von ihren Kunden verlangen, obwohl diese (Einzelunternehmer, OHGs, KGs oder kleine GmbHs) handelsrechtlich gar nicht prüfungspflichtig sind.

Im Rahmen einer Abschlussprüfung gewinnt der Prüfer vielseitige Einblicke in das Unternehmen, durch die es möglich ist, interne Schwachstellen zu erkennen, zu analysieren und Verbesserungen vorzubereiten. Dadurch ist eine Abschlussprüfung nicht nur lästige Pflicht, sondern trägt zur Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation und damit zur Steigerung des Unternehmensgewinnes bei.